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Thread: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohnung

Eröffnet am: 08.01.2009 22:16
Letzte Reaktion: 21.01.2009 22:33
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- Ausbildung




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Hartz 4, Studieren & ausziehe... 08.01.2009, 22:16
 FULLMOONCHAN Hartz 4, Studieren & ausziehe... 08.01.2009, 22:21
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 Silver-Rele Hartz 4, Studieren & ausziehe... 09.01.2009, 00:03
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Hartz 4, Studieren & ausziehe... 21.01.2009, 22:33
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Von:   abgemeldet 08.01.2009 22:16
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
Ich habe mein Problem gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden.
Deshalb würde ich gerne wissen, ob jemand hier ähnlichere Erfahrungen gemacht hat und mir weiterhelfen kann.

Ein Elternteil von mir, mit dem ich zusammenwohne und ich bekommen Hartz 4.
Bald werde ich mein Abi machen und möchte dannach sobald wie möglich studieren.
Dafür möchte ich in die Stadt ziehen, in der meine Wunsch Uni liegt, weil ich nicht jeden Tag ewig hinpendeln möchte.
Aber meine größte Sorge ist, dass mein Elternteil dann aus der Wohnung ausziehen muss und sich eine kleinere Wohnung suchen muss.
Es gibt doch eine bestimmte Quadratmeterzahl die einer einzelnen Person die Hartz 4 bekommt zusteht.

Meine Frage ist nun, ob mein Elternteil wirklich ausziehen muss, wenn ich wegziehe zum Studieren.
Weiß jemand vllt wie das geregelt ist?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Zuletzt geändert: 08.01.2009 22:18:42



Von:    FULLMOONCHAN 08.01.2009 22:21
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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eine einzelne person bekommt weniger raum zugestanden als 2 personen.
wenn du also wegziehst,kann es sein, dass dein elternteil, die miete gekürzt bekommt für ne entsprechende wohnung, er also umziehen muss, oder den rest selber drauflegen muss. ^^;
♥ Ich bin manchmal lieb und manchmal böse, aber immer ein Kampf-Uke!!!!♥

Kumagoro Verlosung



Von:   abgemeldet 08.01.2009 23:23
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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Soweit ich weiss, müssten deine Eltern dann in eine Wohnung dessen Größe ihnen zusteht, wie mein Vorposter schon sagte.
Aber du kannst ja weiterhin bei deinen eltern gemeldet bleiben, Bafög beantragen und dir ein WG-Zimmer suchen :P




Von:    Silver-Rele 09.01.2009 00:03
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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>
>
> Soweit ich weiss, müssten deine Eltern dann in eine Wohnung dessen Größe ihnen zusteht, wie mein Vorposter schon sagte.
> Aber du kannst ja weiterhin bei deinen eltern gemeldet bleiben, Bafög beantragen und dir ein WG-Zimmer suchen :P
>

ich fahre jedes wochenende und in den "ferien" zu meinen eltern und hab die wohnung meiner eltern als zweitwohnung angegeben.
daher würd ich mich an deiner stelle auch informieren ob die wohnung deiner eltern als zweitwohnung / erstwohnung melden kannst und die quadratmeter regelung dann wegfällt.

Der Zrikel für Animexxler aus Kreis Borken
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Animetreff in Borken? die Umfrage




Von:   abgemeldet 09.01.2009 14:39
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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>
>
> Soweit ich weiss, müssten deine Eltern dann in eine Wohnung dessen Größe ihnen zusteht, wie mein Vorposter schon sagte.
> Aber du kannst ja weiterhin bei deinen eltern gemeldet bleiben, Bafög beantragen und dir ein WG-Zimmer suchen :P
>

Und das ist illegal.
Wenn amn woanders wohnt muss man sich ummelden (WG Zimmer).

Ist schon dreist wie hier Tipps gegeben werden den Staat, also jeden ehrlichen Steuerzahler zu bescheissen.

Dann dürfen wir alle das Bafög zahlen, das Hartz4 des Elternteils und die zu große Wohnung. Prima. Ganz prima.

Mangas A-Z und BÜCHER
***
Animexx uff hessisch: Is Ebbelwoi schwul? Is Händkääs Uke oder Seme?

Zuletzt geändert: 09.01.2009 14:40:36



Von:    Feenk7nig 18.01.2009 02:58
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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Ich würd da lieber an anderer Stelle schauen, nämlich wo der Staat uns bescheisst anstatt jetzt auf Leute zu gehen, die eh schon am Existenzminimum kratzen. Es werden Millionen für irgendwelchen Mist ausgegeben. Da hab ich ehrlich nix dagegen, wenn eine Familie ihre Wohnung (an der sicher auch Erinnerungen hängen und besuchen will man seine Familie ja auch immer mal, da wärs ja blöd, wenn man dann gar kein Zimmer mehr hat) behält, selbst wenn zur Hälfte der Zeit ein Familienmitglied weniger drin wohnt.

Aber gut, ist Ansichtssache. Gibt ja auch genug Leute die meinen, Hartz IV Empfänger sollten weder Auto, noch PC noch Mobiltelefon haben. Aber ratet mal, wo das hinführen würde... Und Fakt ist, es gibt nunmal nicht genug Arbeit für alle. Ist traurig, aber ist so. Da sollten wir doch um jeden glücklich sein, der sich freiwillig mit Hartz IV zufrieden gibt anstatt auf der Straße 'nen Bürgerkrieg anzettelt. Und ob die Wohnung dann ein kleines Zimmer mehr hat oder nicht, ist mir persönlich dann auch egal. Ist eh schon asozial genug die ganze Sache.

Ist meine Meinung dazu.
"Edel sei der Mensch, hilfreich und gut" ~ Goethe ~


Zuletzt geändert: 18.01.2009 03:03:03



Von:    Watashi-San 09.01.2009 14:46
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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Wenn man nur etwas drüber ist (also nicht gerade eine 115m² Wohnung hat) dann gilt vereinzelt auch Bestandschutz.
Don't Feed the Troll
Go-Zirkel
Con-Hopper und Dauerhelfer in den Bereichen Licht und Bühnentechnik sowie Waffencheck
Nimm das Leben nicht so ernst - Du kommst am Ende doch nicht lebend davon



Von:   abgemeldet 09.01.2009 14:52
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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> Wenn man nur etwas drüber ist (also nicht gerade eine 115m² Wohnung hat) dann gilt vereinzelt auch Bestandschutz.

Ist aber eher selten der Fall. Einde Freundin durfte in ihrer "zu großen" Wohnung mit ihren Kinder bleiben (nachdem ihr Mann ausgezogen war) weil die Wohnung, samt Nebenkosten, sehr viel billiger war als eine kleinere vor Ort.
Das war aber auch eine Super-Sonderregelung mit der Auflage einen nicht genutzten Raum abgeschlossen zu halten und nur auf 15 Grad zu heizen.

Das ging aber eben halt nur hier in der Altstand wo die Wohnungen eh alle etwas seltsam geschnitten sind und "draussen" fast nur teuere Villen stehen.
Deswegen ist die Stadt hier wohl froh wenn jemand in einer Altbauwohnung mit shciefen Böden ect. bleibt und nicht in eine kleinere, teure Neubauwohnung will.

Jetzt lebt ihre eine Tochter ab vorwiegend beim Vater und dies hieß: Neue, kleine Wohnung suchen.

Und man bekommt Umzugsbeihilfe ect. da weis ich echt nicht was daran so schlimm sein soll wenn das "eine ElternteiL" bei dem man dann wegen Studium nicht mehr lebt umziehen soll.

Meine Nachbarin bekam den ganzen Umzug bezahlt. (Möbelpacker, LKW ect.).

Mangas A-Z und BÜCHER
***
Animexx uff hessisch: Is Ebbelwoi schwul? Is Händkääs Uke oder Seme?




Von:    TonaradossTharayn 09.01.2009 21:10
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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>>Und das ist illegal.
>>Wenn amn woanders wohnt muss man sich ummelden (WG Zimmer).

Wo ist das illegal? Ich bin auch in Leipzig gemeldet - als Zweitwohnsitz, weil es nun mal nur der Zweitwohnsitz IST, den ersten habe ich nach wie vor bei meiner Mutter und bin auch immer noch in Berlin gemeldet (und kann deswegen amtliche Papiere nur dort beantragen). Ich krieg auch Bafög etc.
Das ist total normal O_o;
How would you recommend "Guren" to someone who doesn't know Gazette?
Aoi: Find it at the store and buy it.

(<3 Aoi ist sehr pragmatisch *lol*)



Von:   abgemeldet 09.01.2009 21:47
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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> >>Und das ist illegal.
> >>Wenn amn woanders wohnt muss man sich ummelden (WG Zimmer).
>
> Wo ist das illegal? Ich bin auch in Leipzig gemeldet - als Zweitwohnsitz, weil es nun mal nur der Zweitwohnsitz IST, den ersten habe ich nach wie vor bei meiner Mutter und bin auch immer noch in Berlin gemeldet (und kann deswegen amtliche Papiere nur dort beantragen). Ich krieg auch Bafög etc.
> Das ist total normal O_o;

Ja Du hast es aber als Wohnsitz angegeben, der Vorschlag war ja sich NICHT umzumelden.

Mangas A-Z und BÜCHER
***
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Von:    TonaradossTharayn 09.01.2009 22:01
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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Das wurde nicht gesagt, es wurde nur gesagt, weiter bei den Eltern gemeldet zu bleiben. Und das bleibst du auch wenn du den neuen Wohnsitz als Zweitwohnsitz angibst.
How would you recommend "Guren" to someone who doesn't know Gazette?
Aoi: Find it at the store and buy it.

(<3 Aoi ist sehr pragmatisch *lol*)



Von:    SpringHeeledJack 14.01.2009 10:51
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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Tentakel schrieb:
Das war aber auch eine Super-Sonderregelung mit der Auflage einen nicht genutzten Raum abgeschlossen zu halten und nur auf 15 Grad zu heizen.
Und DAS ist wiederum illegal und geht weit über die Kompetenzen des Amts hinaus. Wir kennen deine Einstellung mittlerweile, du mußt nicht auf jeden ALG II-Empfänger dieses Landes einprügeln.
If by chance you're passing by
On some adventure through the sky,
And if I'm fully awake,
Do stop in for tea and cake!



Von:    Major 09.01.2009 22:14
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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Wie lange würdest du denn fahren?
Ich fahre jeden Tag pro Fahrt mindestens eine Stunde (mit den Öffis) und wohne außerhalb meines Studienortes. Einige meiner Mitstudenten wohnen im Ort und fahren genau so lange.
Und einige meiner Mitstudenten fahren 2-3 stunden pro Fahrt. In vielen Fällen rechnet sich das wirklich.

Vorteile: Hotel Mama oder Papa nimmt dir einiges an Arbeit ab.
Ist nicht zu vernachlässigen.

An meiner Uni bekommt man für 70 euro ein semesterticket (aufgedrückt), mit dem wir kostenlos zur uni fahren. informiere dich mal, wie das mit deiner uni steht.
Die Pyramiden sind Landeplätze für außerirdische Raumschiffe.
Strom ist gelb.
Senf ist eine pastöse Masse, die man überall dazugeben kann.
Bei eBay gibts keine Frischmilch zu kaufen.
3189.



Von:   abgemeldet 10.01.2009 11:53
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
Ich würde mehr als 2 Stunden pro Fahrt unterwegs sein und das ist mir wirklich zu stressig
Also pro Tag über 4 Stunden hin und her pendeln ist mir zu viel aud Dauer..


Also ich kann meine jetzige Wohnung als Erstwohnsitz angeben und muss mich aber ummelden und mein Elternteil kann in der Wohnung wohnen bleiben oder wie?
Und das alles ist nicht illegal ?

>Und man bekommt Umzugsbeihilfe ect. da weis ich echt nicht was >daran so schlimm sein soll wenn das "eine ElternteiL" bei dem >man dann wegen Studium nicht mehr lebt umziehen soll.
Ja, das weiß ich alles.
Ich habe meine Gründe, warum ich dass nicht gut finde, wenn er umziehen soll.





Zuletzt geändert: 10.01.2009 12:01:29



Von:    Kore 10.01.2009 12:15
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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> Also ich kann meine jetzige Wohnung als Erstwohnsitz angeben und muss mich aber ummelden und mein Elternteil kann in der Wohnung wohnen bleiben oder wie?
> Und das alles ist nicht illegal ?

Ich mach es so, und 95% der anderen Studenten auch.
Die restlichen 5% haben sich auf Nimmerwiedersehen mit ihren Eltern verstritten, oder bereits eine eigene Familie gegründet.
Wenn du vor hast, die Ferien und einige Wochenenden, also einen nicht unerheblichen Teil deiner Lebens, weiterhin 'zuhause' zu verbringen, wärs meines Wissens nach sogar illegal, dich da ganz abzumelden.
"Kein Grund zu Eile, wir haben noch 110 Jahre Sommerferien!"
// Digimon



Von:    Azamir 10.01.2009 14:45
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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ich weiß nicht, wie die regelungen bezüglich hartz IV und zweitwohnsitzen ist.

ich kenn auch den ein oder anderen spezialisten, der sich net umgemeldet hat (und das in meinem jura-semester.. LOL), aber insbesondere bei Hartz IV würde ich das lieber lassen, denn wenn die einem drauf kommen, kann es sein dass da ordentlich repressalien drohen.

ich würde dir raten, dich an nen anwalt zu wenden, der sich mit sozialrecht auskennt. evtl. über nen verein zur unterstützung von hartz IV-empfängern oder sowas, irgendwo kriegt man oft ein bisschen kostenlose beratung.

informier dich genau über die regelungen. wenn ein zweitwohnsitz noch als genug wohnen gilt, dass die gößere wohnung ohne probleme genehmigt wird, dann ist das gut. wenn das aber nicht geht, lieber frühzeitig darauf vorbereiten, umzuziehen, wie gesagt, einfach gemeldet bleiben würde ich nicht empfehlen, wenn man hartz IV kriegt, weil deinem elternteil für den "betrug" ne ganze ecke geld abgenommen werden könnte, wenn was auffliegt.

informier dich auch genau, was in eurer stadt die wohnraumbegrenzungen sind, vielelicht ist eure wohnung ja garnicht über dem bereich, der einer allein wohnenden person zusteht!

solche regelungen sind regional unterschiedlich, afaik, also kann keiner pauschal sagen, was bei dir gilt. informier dich reginonal, ihr werdet ja auch n sachbearbeiter beim arbeitsamt und/oder sozialamt haben, mit dem n termin ausmachen und mal genau fragen. die leute kennen sich mit den regelungen aus, und dann hast du ne definitive aussage (und wenn die scheiße erzählen, sind sie selber schuld und im fall des falles kriegt ihr da vorteile raus, weil ihr euch auf aussagen des amts ja verlassen müsst :D)

Aza^^
Du kommst aus Bayern oder wohnst in der Nähe der bayrischen Grenzen? Du hast es satt ewig weit zu fahren, um eine richtige Convention zu haben? DU BRAUCHST: DIE ANIMUC 2009!
Deine Con direkt bei München, 18.-19.4.2009!



Von:   abgemeldet 10.01.2009 15:52
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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Wegen Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz:

Man KANN den Erstwohnsitz bei seinen Eltern belassen und den Zweitwohnsitz in der Unistadt.
ABER dann muss man beweisen, dass man eine gewisse Zeit auch wirklich daheim verbringt. Gibt da extra Formulare wo du dann eintragen musst wie oft du wo warst und dann wird das genehmigt.

Wenn man aber eh nur ein mal im Monat heimfährt und sonst immer in der Uni-Wohnung ist, dann kriegt man diese Zeit für gewöhnlich nicht zusammen.
Und dann MUSST du den Erstwohnsitz in der Unistadt eintragen lassen.

Über die genauen Zeiten kannst du dich aber beim Meldeamt erkundigen, die können dir das dann genauer sagen.

Wie sich das Ganze dann aber wiede auf Hartz IV und Co. auswirkt weiß ich nicht.
~~~
Meine Geschichten - freue mich immer über neue Leser ^_^

Lust über Yaoi und Yuri in Detective Conan und Magic Kaitô zu diskutieren?



Von:    Kamikaye 10.01.2009 17:43
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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"ich würde dir raten, dich an nen anwalt zu wenden, der sich mit sozialrecht auskennt. evtl. über nen verein zur unterstützung von hartz IV-empfängern oder sowas, irgendwo kriegt man oft ein bisschen kostenlose beratung."

Soweit ist es schon gekommen ... *kopfschüttel*



Von:    Nelia 10.01.2009 20:47
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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> "ich würde dir raten, dich an nen anwalt zu wenden, der sich mit sozialrecht auskennt. evtl. über nen verein zur unterstützung von hartz IV-empfängern oder sowas, irgendwo kriegt man oft ein bisschen kostenlose beratung."
>
> Soweit ist es schon gekommen ... *kopfschüttel*

Wieso "soweit ist es schon gekommen"?
Wenn man nciht weiter weiß, wendet man sich an jemanden, der sich mit diesen Dingen auskennt. Und ein Anwalt mit Fachgebiet Sozialrecht sollte da doch einiges wissen.

Ich hätte jetzt allerdings auch eher dazu geraten, dass du dich,abgemeldet , mit deinem Elternteil direkt an euren Sachbearbeiter bei der ARGE wendet und den einfach mal fragt wie es mit den Wohnraumgrenzen aussieht udn ob euch eine Kürzung überhaupt betreffen würde, wenn du die Wohnung als Zweitwohnsitz angibst.
Mehr als dass euch gesagt wird, dass dein Elternteil dann eine kleinere Wohnung beziehen muss, kann nciht passieren. Und vielleicht sieht das mit Kindern, die Zwecks Ausbildung oder Studium nciht zuhause wohnen können, aber an WEs etc heim fahren, nochmal ganz anders aus.



Von:   abgemeldet 14.01.2009 06:59
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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ich will nur grade mal im vorbeigehen meinen senfdalassen

hartz4 arbeitet mit Bedarfsgemeinschaften, um den bedarf zu ermitteln
man unterscheidet da auch zwischen wohngemeinschaften und lebensgemeinschaften etc
die dinger sind auch im sgb2 oder so recht genau verortet... oder wars 3 ... nein ich glaube 2... omg ich hasse recht

anyway, auch wenn ich recht hasse und bei den vorlesungen dazu meistens schlafe kann ich dir sagen das es im gesetz KEINE regelung dazu gibt wie groß eine wohung sein darf, das ist KEINE gesetzliche regelung
das ist eine ermessensfrage der komune und des zuständigen amtes

ausserdemgilst du nicht als 100% mitglied der bedarsgemeinschaft, und wenn ich grade die internetseite wüsste würde ich sie posten wo du gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz viel dazu nachlesen kannst aber ich weiß sie grade nicht weil das wieder recht ist und ich recht nicht mag aber wenn es mir einfällt und oder ich daran denke poste ich es

wie gesagt, für wohnfläche gibt es keine fixe zahl
I live the way I type; fast, with a lot of mistakes.



Von:    Nienchen 14.01.2009 10:46
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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> ich will nur grade mal im vorbeigehen meinen senfdalassen
>
> hartz4 arbeitet mit Bedarfsgemeinschaften, um den bedarf zu ermitteln
> man unterscheidet da auch zwischen wohngemeinschaften und lebensgemeinschaften etc
> die dinger sind auch im sgb2 oder so recht genau verortet... oder wars 3 ... nein ich glaube 2... omg ich hasse recht
>

Ja, es ist das SGB2 ;)


> ausserdemgilst du nicht als 100% mitglied der bedarsgemeinschaft, und wenn ich grade die internetseite wüsste würde ich sie posten wo du gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz viel dazu nachlesen kannst aber ich weiß sie grade nicht weil das wieder recht ist und ich recht nicht mag aber wenn es mir einfällt und oder ich daran denke poste ich es
>

Meinst du Tacheles?
::Denken hilft, nutzt aber nichts::



Von:    TokyoMEWS 14.01.2009 20:01
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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Müsste im Falle der Wohnsitzverlegung aus Studiengründen nicht was ähnliches greifen wie bei getrennten Eltern mit geteiltem Sorgerecht?
Bei geteiltem Sorgerecht is bei ALG2 vorgesehn, dass auch ein 'nicht ständiges Elternteil' Ansprüche drauf hat, dass in den Zeiten, in denen die Kinder da sind, die Wohnung auch ausreichend groß ist.

Meines Erachtens is das mit Studium ähnlich. Wenn du dir nur ein Zimmer im Studentenwohnheim nimmst kannst du da ja nicht unbedingt all deine Sachen von zu Hause reinstellen, und wenn du in den Semsterferien 'nach Hause' willst, dann wärs ja auch Blödsinn, wenn du dich da wie ein Gast fühlen musst...?

Mein Tipp: Stell die Frage noch mal in einem 'Fachform' wie zB das elo-forum
o
L_
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.



Von:    Fuchswerk 18.01.2009 00:19
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
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Wenn du nachweisen kannst das du eine gewisse zeit in der wohnung deines elternteils bist, bei erstwohnsitz kenne ich die zeit nicht so genau, ist es kein Problem.

Bestandssicherung ist ausserdem hier ein begriff der im richtigen zusammenhang fällt, allerdings kann die ARGE davon ausgehen das du durch dein BaFöG einen Teil der Miete mitfinanzieren kannst.

Leider liegt jedoch die letzte Entscheidung darüber beim sachbearbeiter der ARGE und genau da musste dich hinwenden und vorsichtig nachfragen und wenn dein weg unter 2 stunden am Tag ist kann es sein das dir BaFöG ohne mietzuschlag gibt, was sogar passieren wird ausser du kannst nachweisen das du miete zahlen musst.

Lebensgemeinschaft ist es weiterhin da du die wohnung benutzt und so zur lebensgemeinschaft zählst selbst beim zweitwohnsitz beim elternteil, es geht hierbei auch um bestandsnutzung und Lebensmittelpunkt.

Versuche jedoch keine tricks, der statt ist da regellos und das ist auch richtig so, betrüger gehören bestraft, leute die jedoch ehrlich sind sollten auch ehrlich unterstützt werden und ich kenne kaum einen bei der ARGE der gerade in solch einem Fall nicht richtig berät.
Ei luulo ole tiedon väärtti
Finnisches Sprichtwort



Von:   abgemeldet 21.01.2009 22:33
Betreff: Hartz 4, Studieren & ausziehen aus Wohn... [Antworten]
Vielen Dank für eure Ratschläge!






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