Ja, toll, wenn es nicht rechtmäßig war, dann kann ich nur gutheißen, dass es auch nicht aufrufbar ist. Die regulierende Behörde die dahinter steht kann jetzt alles Mögliche von Bundespolizei bis Verfassungsschutz sein.
Ihr seid alle so toll: wenn man keine Kinderpornographie im Laden verkaufen darf, findet ihr es gut. Darf man Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten nicht anwählen, ist das pöhse Zensur. Doppelmoral nenne ich sowas, und bin froh, dass es diese Regulierung bei uns gibt.
I.M.D.I.
Solches sehend, sind wir entmutigt. |